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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - L 1 KR 682/14 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Krankenversicherung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 16.06.2014 - S 13 KN 669/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - L 1 KR 682/14 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05
Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - L 1 KR 682/14
Deshalb bestand zwischen Klage und Widerklage wirtschaftliche Identität dergestalt, dass sie sich jeweils auf dieselbe Vermögensposition bezogen, weil die Klage auf Erfüllung einer Verpflichtung gerichtet war, die mit der Widerklage geleugnet werden sollte (vgl. zum Begriff desselben Gegenstands im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG insoweit BGH, Beschl. v. 02.11.2005 - XII ZR 137/05 -, juris Rn. 18;… Beschl. v. 11.03.2014 - VIII ZR 261/12 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.). - BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 261/12
Streitwertfestsetzung für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - L 1 KR 682/14
Deshalb bestand zwischen Klage und Widerklage wirtschaftliche Identität dergestalt, dass sie sich jeweils auf dieselbe Vermögensposition bezogen, weil die Klage auf Erfüllung einer Verpflichtung gerichtet war, die mit der Widerklage geleugnet werden sollte (…vgl. zum Begriff desselben Gegenstands im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG insoweit BGH, Beschl. v. 02.11.2005 - XII ZR 137/05 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 11.03.2014 - VIII ZR 261/12 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12
Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - L 1 KR 682/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 16.06.2014, über die der Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung in der Besetzung mit drei Berufsrichtern entscheidet (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 6 Satz 2 GKG), ist ungeachtet der Frage, ob für sie im Hinblick eine etwaige, allerdings bislang nicht erwähnte Honorarvereinbarung der Klägerin mit ihren Prozessbevollmächtigten ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.01.2013 - 1 O 103/12 -, juris Rn. 3 m.w.N.), in jedem Fall unbegründet.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2016 - L 1 KR 358/15
Vergütung von vollstationären Krankenhausbehandlungen; Konkludentes …
Der Klägerin kann hier deshalb nicht unterstellt werden, sie habe - unsinnigerweise - die bereits beglichene Vergütungsforderung wegen der zweiten stationären Behandlung der Versicherten 1 im Zeitraum vom 27.06.2005 bis zum 02.07.2005 eingeklagt (vgl. demgegenüber den Beschluss des Senats vom 19.11.2015 - L 1 KR 682/14 B -).§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG ist lediglich dann anzuwenden, wenn das klagende Krankenhaus nicht hinreichend deutlich macht, dass es die Klage auf einen von dem dem Erstattungsanspruch zugrunde liegenden Sachverhalt zu unterscheidenden Behandlungsfall stützt, und den Eindruck erweckt, die bereits beglichene Vergütungsforderung, deren Erstattung die beklagte Krankenkasse begehrt, solle eingeklagt werden (vgl. insoweit den Beschluss des Senats vom 19.11.2015 - L 1 KR 682/14 B -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2016 - L 11 KR 286/15
Streitwertfestsetzung; Klage und Widerklage; Hilfsweise erklärte Aufrechnung
Die Beklagte machte geltend, die Zusammenrechnung von Klage und Widerklage sei zurecht und in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Senats vom 16.10.2013 - L 11 KR 210/13 B - und des 1. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2015 - L 1 KR 682/14 B - erfolgt.